GlüStV vs. Jokerstar Games

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) trat im vergangenen Jahr in Kraft. Seitdem gab es viele neue Regelungen, an die sich legale Anbieter von Online-Glücksspiel halten müssen.

Sicher habt ihr euch schon mal gefragt, warum es gewisse Spiele (noch) nicht bei Jokerstar gibt. Im folgenden Beitrag erfahrt ihr mehr über die Auswirkungen des GlüStV auf unser Spieleangebot.

Wir möchten mit euch nach den Sternen greifen und euch Top Games zur Verfügung stellen. Hierfür ist unser Team immer am Zahn der Zeit und sucht für euch die beliebtesten Spiele aus. Ist eine gewisse Anzahl an Spielen von uns ausgewählt, müssen diese erst von der Glücksspielbehörde überprüft und freigegeben werden.

Eins könnt ihr uns glauben: die absoluten Top Games haben wir auf dem Schirm und reichen sie nach und nach bei der Behörde ein. Allerdings gibt es außer uns natürlich noch weitere Anbieter von Online-Glücksspiel, die dasselbe tun. Daher müssen wir nach Einreichung unserer Liste mit den gewünschten Spielen immer etwas warten, bis die Spiele genehmigt werden.

 

Woran liegt es, dass manche Spiele nicht genehmigt werden?

Die meisten Spiele werden von der Glücksspielbehörde nach Überprüfung freigegeben. Allerdings kann es sein, dass manche Spiele nicht die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Beispielsweise muss gewährleistet sein, dass die Auto-Play-Funktion nicht verfügbar ist und der Höchsteinsatz 1 € pro Spin beträgt.

Probleme, die bei der Überprüfung auftreten, werden vermerkt und müssen von uns behoben werden, bevor wir das Spiel erneut zur Genehmigung an die Behörde geben können.

 

Wir arbeiten täglich daran, für euch die besten Spiele auf Jokerstar.de zu bringen. Wie ihr seht, ist das aber auch noch von anderen Faktoren abhängig, die wir nicht beschleunigen können.

Welche Spiele wünschst du dir auf Jokerstar.de? Schreib uns einfach eine Direktnachricht auf Instagram oder Facebook! Vielleicht steht dein persönliches Top-Game dann auf unserer nächsten Liste, die an die Behörde rausgeht.