
Wir möchten, dass sich alle Besucherinnen und Besucher – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – bei uns wohlfühlen und unsere Angebote rund um das virtuelle Automatenspiel problemlos nutzen können. Deshalb setzen wir uns aktiv dafür ein, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich ist.
Barrierefreiheit bedeutet für uns mehr als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Sie ist Ausdruck unseres Respekts und unserer Verantwortung. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern, Hindernisse abzubauen und den Zugang zu Informationen sowie Spielmöglichkeiten für alle zu erleichtern.
Die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter jokerstar.de veröffentlichte Webseite der Jokerstar GmbH.
Die Webseite der Jokerstar GmbH bietet dir die Nutzung von virtuellen Automatenspielen an. Du kannst dich auf der Website registrieren und nach Prüfung deiner Daten an virtuellen Automatenspielen teilnehmen.
Die Dienstleistung wird über eine webbasierte Oberfläche bereitgestellt und kann mit gängigen Endgeräten mit Internetzugang genutzt werden. Zum Angebot gehören Informationsseiten, Funktionen zur Registrierung und Anmeldung sowie die Nutzung der virtuellen Automatenspiele im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Zusätzlich kannst du über die Website Kontakt mit dem Kundenservice aufnehmen.
Diese Erklärung basiert auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 „Accessibility Act“, sowie auf nationalen Regelwerken, wie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Für die Umsetzung einer barrierefrei gestalteten Website orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2. (Level A.A).
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.
Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.
Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Auch wenn wir bereits zahlreiche Schritte unternommen haben, um bestehende Zugangshürden abzubauen, wissen wir, dass eine vollständig barrierefreie Nutzung nur eingeschränkt realisierbar ist. Unser Ziel ist es daher, Barrieren so weit wie möglich zu minimieren und allen Besucherinnen und Besuchern einen zuverlässigen und reibungslosen Zugang zu ermöglichen.
Künftig möchten wir unser Engagement für Inklusion und Barrierefreiheit weiter ausbauen und planen aktuell die Umsetzung der Behebung der genannten Barrieren.
Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten.
Mit diesem kannst du unsere Webseite an deine individuellen Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.
Die Einstellungen kannst du über das AccessGO-Symbol auf der Unterseite „Barrierefreiheit“ oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1” abrufen. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden.
Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:
Diese Erklärung wurde erstellt am: 29.12.2025
Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder hast du Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melde dich gerne bei uns unter:
Jokerstar GmbHWenn du der Meinung bist, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, informiere bitte unsere oben genannte Stelle oder Person. Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.
Falls du mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden bist, kannst du dich auch an die folgende Behörde wenden.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Deine Anfrage kannst du bis zur formalen Errichtung der MLBF an folgende Institution richten:
MLBFBis zur formalen Errichtung der MLBF werden deine Anfragen und Informationen von dort aus an die zuständigen Stellen weitergeleitet.