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Bei der Jokerstar GmbH, gegründet 2021, handelt es sich um einen behördlich zugelassenen Veranstalter von virtuellen Automatenspielen. Ihr Angebot erfolgt entsprechend unter vollständiger Einhaltung der rechtlichen Anforderungen des am 01.07.2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages. Die vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilte Erlaubnis zum Veranstalten von virtuellen Automatenspielen vom 09.08.2022 kann auf der  Offizielle Whitelist der Glücksspielbehörde (GGL)  eingesehen werden. Seit dem 01.01.2023 ist für die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote, insbesondere im Internet, die  Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)  mit Sitz in Halle (Saale) zuständig.  

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Teilnahme ab 18 Jahren. Bundesweit gegen Glücksspielsucht
Glücksspiel kann süchtig machen. Spiele verantwortungsvoll.
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